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AGB / GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN
Ferien- und Bogensporthof Groneick

Sehr geehrte Gäste, wir, der Ferien- und Bogensporthof Groneick, setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren Urlaubs- oder Geschäftsaufenthalt bei uns erholsam und erfolgreich zu gestalten und zu einem Erlebnis werden zu lassen. Hierzu tragen auch klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei, die wir mit Ihnen, nachfolgend der Einfachheit halber "der Gast" genannt, in Form dieser Gastaufnahmebedingungen treffen wollen. Diese Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und uns zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln so ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

1.       Zu-Stande-Kommen des verbindlichen Mietvertrages, Preise, Leistungen, Zahlung

1.1    Der Abschluss eines Mietvertrages über das Ferienhaus oder ein App. kann nur schriftlich, in der Regel durch beidseitige E-Mail Bestätigung erfolgen. Wenn gewünscht kann die Bestätigung  auch per Post oder Telefax übermittelt werden.

1.2    Nach der Bestätigung des Gastes bestätigt der Vermieter den rechtsverbindlichen Vertragsabschluss durch wiederum eine E-Mail mit einer Buchungsbestätigung in Textform, sofern dieser nicht schon in vorhergehender E-Mail die Buchungsbestätigung mitgeteilt hat.

Die in dem schriftlichen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen (z.B. Bettwäsche, Saunanutzung) sein.

Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen uns und dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an uns zu bezahlen.

Wir können bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen) abrechnen und zahlungsfällig stellen.

1.3    Der Mietvertrag kommt zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande. Eine Übertragung oder Abtretung der Rechte aus dem Mietvertrag durch den Gast auf andere dritte Personen ist nur mit ausdrücklicher, schriftlicher, vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Sofern keine besonderen Umstände, insbesondere im Hinblick auf die Zahlungsfähigkeit dem vom Gast vorgeschlagenen neuen Mieter bestehen, kann der Vermieter seine Zustimmung zum Mieterwechsel nicht verweigern.

2.       Mietverhältnis, Dauer, Gebrauch

2.1    Das Mietverhältnis bezieht sich auf das beschriebene Ferienobjekt einschließlich des gesamten Inventars. Das Mietobjekt darf ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Vermieters nicht mit einer größeren Anzahl von Personen als im Mietvertrag vereinbart belegt werden.

2.2    Das Ferienobjekt darf ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht dritten Personen zum Gebrauch überlassen werden.

2.3    Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit; eine Kündigung ist dazu nicht erforderlich.

2.4    Der Vermieter gewährleistet, dass das Mietobjekt dem Gast während der vereinbarten Mietdauer uneingeschränkt zum vertragsgemäßen Gebrauch zur Verfügung steht. Eine Kündigung des Vermieters ist jedoch in folgenden Fällen möglich:

-          Infolge des Eintritts unvorhersehbarer und vom Vermieter nicht beeinflussbarer  Umstände (z.B. Hochwasser, Brand, Sturm, Verkauf durch Besitzer der Immobilie) ist die Nutzung des Mitobjekts zum vereinbarten Zeitpunkt unmöglich geworden.

-          Bei schwer wiegenden Vertragsverletzungen des Feriengastes, insbesondere Verstößen gegen die Hausordnung und nachhaltige Störungen des Hausfriedens.

3.       Vertragskündigung durch den Feriengast, Schadensersatz

3.1    Nur schriftliche Kündigungen sind wirksam (vgl. § 568 Abs. 1 BGB)

3.2    Der Gast wird auf seine Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete für den Zeitraum bis zum Ende des Mietverhältnisses hingewiesen.

3.3    Der Gast ist im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses verpflichtet, den Mietausfall abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters zu ersetzen, falls es diesem im Rahmen seiner üblichen Bemühungen um Mieter nicht gelingt, das Mietobjekt in dem fraglichen Zeitraum anderweitig zu vermieten. Durch die Stellung eines geeigneten Ersatzmieters (sh. Ziffer 1.3 oben) kann der Gast seine Schadensersatzpflicht abwenden.

3.4    Die Verpflichtung des Gast zur Leistung von Schadensersatz gemäß Zimmer 3.3 gilt nicht im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Feriengastes.

3.5    Stornierung

Der Gast kann jederzeit durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurücktreten. Tritt der Gast von dem Vertrag zurück oder reist nicht an, so wird ein Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt.

Storno bis 60 Tage vor Anreise: kostenfrei

Storno bis 35 Tage vor Anreise: 50 % des  Gesamtmietpreises (incl. vereinbarter Neben- bzw. Zusatzleistungen)

Danach und bei Nichtanreise: 80 % des Gesamtmietpreises (incl. vereinbarter Neben- bzw. Zusatzleistungen)

Kann das reservierte Objekt anderweitig vermietet werden, wir die Stornogebühr abzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 10,-- € pro Objekt zurückerstattet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange keine schriftliche Mitteilung vom Gast vorliegt. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen. Auch bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Wir werden uns jedoch bemühen die Unterkunft anderweitig zu vermieten und entsprechend zu verrechnen.

4.       Schlüssel, Schließanlage, Chipkarte

4.1    Der Gast ist nicht befugt, weitere Schlüssel für die Ferienwohnung/Ferienhaus anzufertigen. Beim Auszug darf der Gast keine Schlüssel zurückbehalten.

4.2    Der Gast wird darauf hingewiesen, dass die Ferienwohnung/Ferienhaus mit einer Schließanlage ausgestattet ist. Sofern ein Schlüssel verloren oder gestohlen wird, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Gefahr eines Missbrauchs durch Unberechtigte (Diebe, Einbrecher) besteht. Im Interesse der Sicherheit muss deshalb in solchen Fällen die Schließanlage ersetzt oder geändert werden. Systembedingt sind dabei auch alle Schlüssel auszutauschen und es entstehen hohe Kosten.

4.3    Der Gast verpflichtet sich jeden Schlüsselverlust (oder Chipkarte) unverzüglich dem Vermieter zu melden.

4.4    Der Gast ist verpflichtet, die Kosten, die zur Wiederherstellung der Sicherheit im Falle eines Verlustes oder Diebstahls erforderlich sind, zu tragen. Diese Verpflichtung besteht dann nicht, wenn er Umstände nachweist, aus denen sich ergibt, dass ein Missbrauch der Schlüssel ausgeschlossen ist (Beispiel: Der Schlüssel ist bei einer Urlaubsfahrt von einem Fährschiff gefallen). Der Nachweis kann auch durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung des Gastes erfolgen. Der Gast wird darauf hingewiesen, dass er rechtlich zum Ersatz des Schadens, der Dritten infolge einer Verletzung seiner Pflichten entsteht, haftbar sein kann. Entsprechendes gilt bei Chipkarten.

5.       Benutzung der Mieträume, Untervermietung, Tierhaltung

5.1    Der Gast hat die Mieträume samt Zubehör sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere für gehörige Reinigung und Lüftung der Mieträume zu sorgen. Das Haus und die App. sind Nichtraucherobjekte.

5.2    Der Gast darf die Mieträume nur zum Wohnen benutzen. Will er sie zu anderen Zwecken nutzen, so bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Hunde, Katzen und andere Tiere dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden.

5.3    Die Benutzung des Kaminofens geschieht auf eigene Gefahr!

6.       Instandhaltung, Schäden am Mietobjekt

6.1    Der Gast ist für alle zum Mietobjekt gehörenden Einrichtungen im Rahmen seiner allgemeinen Obhutspflicht für fremdes gemietetes Eigentum verantwortlich und daher verpflichtet, für alle von ihm oder von seinen Mitreisenden verursachten Schäden und übermäßige Abnutzung aufzukommen, die während des Aufenthaltes ggf. im und am Mietobjekt entstehen. Insbesondere haftet er für Schäden, welche durch fahrlässiges Offenstehenlassen von Türen, Fenstern, Fensterläden oder durch Versäumung einer vom Gast übernommenen sonstigen Pflicht entstehen.

6.2    Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienobjekt bzw. an der Ferienwohnung oder dessen/deren Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies dem Vermieter unverzüglich – nicht erst bei Abreise – anzuzeigen.

6.3    Tritt in den Wohnräumen Ungeziefer auf, so ist dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Sofern das Ungeziefer vom Gast eingeschleppt wurde, ist er verpflichtet, die Kosten der Bekämpfung durch einen Fachbetrieb sowie alle Folgekosten (z.B. Renovierungskosten und Mietausfall) dem Vermieter zu erstatten.

6.4    Alle Schäden sind spätestens bei der Abreise zu ersetzen, sofern der Gast nicht einen angemessenen, zur Deckung der Schäden ausreichenden Geldbetrag als Sicherheit leistet.

7.       Beendigung des Mietverhältnisses

7.1    Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Das Mietverhältnis verlängert sich nicht automatisch (vgl. § 545 BGB) auf unbestimmte Zeit, wenn der Gast das Objekt nicht räumt und den Gebrauch fortsetzt.

7.2    Bei Beendigung der Mietzeit hat der Gast die Räume in ordentlichem Zustand bis spätestens zum vereinbarten Abreisezeitpunkt (i.d.R. um 11.oo Uhr) zurückzugeben. Benutztes Geschirr und Töpfe, Pfannen, Grill sind auch dann, wenn eine durch den Vermieter vorzunehmende Endreinigung vereinbart wurde, vom Mieter ordentlich zu spülen und aufzuräumen, die Mülleimer sind auszuleeren. Falls keine Endreinigung durch den Vermieter vereinbart wurde, ist das Ferienobjekt sorgfältig geputzt und gereinigt sowie aufgeräumt und in dem Zustand wie es angetroffen wurde zurückzugeben.

8.       Rechtswahl, Gerichtsstand, Sonstiges

8.1    Die Parteien vereinbaren die Geltung von deutschem Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag.

8.2    Für den Fall, dass der Gast keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Entscheidung über Rechtsstreitigkeiten, die aufgrund dieses Mietvertrages bzw. Mietverhältnisses entstehen könnten. Zuständig soll dabei das Gericht sein, bei dem der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, sofern nicht das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist, in dem das vermietete Mietobjekt gelegen ist.

8.3    Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen eine zwingende gesetzliche Vorschrift verstößt, tritt an ihrer Stelle die entsprechende gesetzliche Regelung.

9.       Sonstige Vereinbarungen

9.1 Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien und sind in Schriftform festzuhalten.